1. Unsere Angebote sind unverbindlich, freibleibend und provisionspflichtig in Höhe der angegebenen Provision. Unsere Provision beträgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist: bei Wohnungen und Einfamilienhäusern sowie bei Grundstücken mit Einfamilienabrisshäusern 3,57% vom Verkäufer und 3,57% vom Käufer, bei Baugrundstücken 7,14% vom Käufer, bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Gewerbeimmobilien 7,14% vom Käufer, bei der Gewerbevermietung 3,57 Monatsmieten, bei der Wohnungsvermietung 2,38 Wohnungsvermietung vom Mieter / Pächter. Wird ein Objekt Provisionsfrei beworben, wurden wir beauftragt und es kommt ein Maklervertrag i.s.d. §652 BGB zwischen uns und dem Kunden nicht zustande. Eine Provisionspflicht des Kunden besteht in diesem Fall nicht. Unbeschadet dessen gelten auch in diesem Fall für die Rechtsbeziehung zwischen Makler und Kunde die Allgemeinen Nutzungs- und Vertragsbedingungen des Maklers. Alle Angaben jeweils Bruttoangaben inkl. MwSt. Die Provision ist zahlbar und fällig bei notariellem Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss des Miet-/Pachtvertrags.
2. Wird ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, danach jedoch gekauft, so ist hierfür eine Käuferprovision zu zahlen.
3. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Er entsteht also z.B. auch bei Erbbaurecht statt Kauf, Miete statt Kauf, Kauf statt Miete sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch entsteht ferner, wenn vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen.
4. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen persönlichen Gründen rückgäng ig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, wenn er ursächlich für den Anfechtungsgrund war, zum Schadensersatz verpflichtet.
5. Spätere Nachweise durch Dritte ändern nichts an der Ursächlichkeit dieses Nachweises.
6. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf- oder Mietvertragsabschluß.
7. Der Interessent ist verpflichtet, uns bei Verhandlungen als ursächlich wirkenden Makler zu nennen und uns zum Vertragsabschluß heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
8. Unsere Angebote und mitgeteilten Informationen sind ausschließlich für den Empfänger selbst bestimmt, sie sind vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Dritte, an den die Information weitergegeben wurde, den Hauptvertrag abschließt.
9. Dieser Maklervertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Kündigung verpflichtet, sobald keine Kauf- oder Mietabsicht mehr besteht.
10. Der Makler darf auch für die Gegenseite tätig werden.
11. Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
12. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht, uns über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu beschaffen; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
14. Sollten einzelne vorgenannte Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt.